Luxus-Villa mit atemberaubenden Weitblick – NEUBAU 2024
Beschreibung
Dieses Neubauprojekt bietet einen wunderschönen Panoramablick auf die Berge und das weite Tal.
Es gibt eine Eingangshalle, ein Wohn-Esszimmer mit sehr großen bodentiefen Fenstern, die sich vollständig öffnen lassen, um die Terrasse und das Wohnzimmer zu einem "Raum" verschmelzen zu lassen.
Eine offene Küche schließt sich direkt an den Wohn-/Essbereich an.
Die Villa bietet 2 Doppelschlafzimmer, die sich ein Bad teilen und ein Hauptschlafzimmer mit Bad und Ankleideraum.
Im Außenbereich befindet sich ein Swimmingpool und eine große Terrasse.
Von dort hat man einen fantastischen Blick in die Berge und das weite Tal.
Die Villa ist geplant mit Klimaanlage, optional Fußbodenheizung, elektrischen Rollläden. Diverse optionale Zusatzausstattung.
Eine Einbauküche sowie die Badeinrichtungen sind im Angebot enthalten. (Die anderen Möbel sind NICHT im Preis enthalten.)
Lage
Auf einem der traumhaften Hügel auf Monte Solana I in Pedreguer, mit fantastischem Ausblick auf die Berge und das weite Tal. Bis nach DENIA und zum Jachthafen sind es nur ca. 10 - 15 Minuten.
Autobahnanschluss in max. 10 Min.
Infrastruktur wie Supermarkt, Ärzte, Apotheke, Tierarzt, Tankstelle und diverse Einzelhändler sind am Ort. Das große LA MARINA Einkaufcenter in Ondara ist max. 10 Min. entfernt.
Ausstattung
- Massivbauweise
- elektrische Rollläden
- Klimaanlage
- Einbauküche
- offene und überdachte Terrasse
- Pool mit Aussicht
Diverse Extras - viele weitere Ausstattungen optional.
Fragen Sie uns an. Gerne schicken wir Ihnen die ausführlichen Infos zur Ausstattung und zu weiteren optionalen Detail-Ausstattungen.
Sonstiges
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Hinweis zum GELDWÄSCHEGESETZ:
Es ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass Vertragspartner vor der Begründung einer
Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Daher sind alle Immobilienmakler verpflichtet die Sorgfaltspflicht einzuhalten. Bevor die Aufnahme der Kaufvertrags-verhandlungen möglich ist, muss der Kaufinteressent durch den Immobilienmakler identifiziert worden sein. Zur Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder ist der Ausweis des Kaufinteressenten zu kopieren. Darüber hinaus ist vom Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen
Dritten agiert. Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf.
wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt. Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
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