Moraira – Wunderschöne Villa in Gehweite zum Strand
Beschreibung
Mit dieser Villa bekommen Sie eine sehr hochwertigen Immobilie, frisch renoviert und nur 2 Gehminuten vom Meer.
Nach einem kurzen Spaziergang sind Sie außerdem in der Stadt.
Das Anwesen wurde zu einem sehr hohen Standard komplett renoviert. Es gibt eine private Zufahrt für ein Auto mit einem automatischen Tor und einem separaten Fußgängertor, außerdem gibt es draußen eine Gegensprechanlage.
Das Haus erstreckt sich über zwei Ebenen.
Das Erdgeschoss besteht aus einer Eingangshalle, einem Badezimmer mit Dusche, einem Wohnzimmer mit Holzkamin, einem Essbereich, einer voll ausgestatteten Küche und großen Flügeltüren, die auf den großen sonnigen Terrassenbereich führen.
Der erste Stock besteht aus 2 Doppelzimmern mit einem Badezimmer und einem Balkon mit Meerblick. Beide Schlafzimmer verfügen über eine Klimaanlage.
Im Außenbereich gibt es einen großen vollständig überdachten Wintergarten mit Einbauküche, dieser könnte als Studio-Apartment genutzt werden.
Ebenfall findet man einen überdachten Chill-Out-Bereich mit Ecksofa und Korbstühlen.
Dort bringen einen ein Buddha-Wasserspiel, viele Pflanzen und eine tolle Beleuchtung zum Träumen.
Das Erdgeschoss der Villa verfügt über eine Fußbodenheizung mit Wärmepumpe und die Villa ist mit Sonnenkollektoren ausgestattet. Die Beleuchtung ist sehr modern und hochtechnisiert und ein großer Teil kann über eine App auf Ihrem Telefon gesteuert werden.
Lage
Nur 2 Gehminuten vom Meer und nur einen kurzen Spaziergang von der Stadt entfernt.
Ausstattung
- Massivbauweise
- private Zufahrt mit automatischem Tor
- Gegensprechanlage
- 2 Wohnebenen durch Innentreppe verbunden
- 2 Badezimmer
- 2 Schlafzimmer
- Balkon mit Meerblick
- Terrasse
- Wintergarten mit Einbauküche
- Heizung: Klimaanlage warm/kalt
- Fußbodenheizung
- Einbauküche
Sonstiges
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Dritten agiert. Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf.
wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt. Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
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