JAVEA – Schönes, geräumiges Penthouse-Apartment in Strandnähe
Beschreibung
Dieses schöne, geräumige Penthouse-Apartment aus dem Jahr 2018 liegt weniger als 400 Meter vom Strand und der Promenade von Javea entfernt.
Die Wohnung verfügt über ein geräumiges Wohnzimmer mit Essbereich, der direkten Zugang zum Balkon bietet. Darüber hinaus gibt es eine voll ausgestattete moderne Küche mit separatem Waschbereich und 2 geräumige Doppelzimmer mit Bad.
Im Obergeschoss befindet sich das Hauptschlafzimmer mit Bad en suite. Auch dieses Schlafzimmer verfügt auf beiden Seiten über 2 großzügige Dachterrassen, sodass Sie die Aussicht optimal genießen können.
Der Komplex verfügt über einen wunderschön angelegten Garten mit einem großen Gemeinschaftspool. Darüber hinaus verfügt die Wohnung über einen eigenen Stellplatz in der Tiefgarage und verfügt über einen großzügigen Abstellraum.
Der Strand ist zu Fuß erreichbar.
Lage
Jávea ist eine Hafenstadt mit exklusiver Atmosphäre an einer wunderschönen Küste überragt vom berühmten Berg Montgo.
Javea ist in mehrere beliebte Viertel unterteilt und hat sich zu einer blühenden multikulturellen Stadt entwickelt, die ihren Bewohnern eine große Auswahl bietet exklusiv Bars und Restaurants sowie preisgekrönte internationale Schulen, hochwertige Boutiquen und exklusive Immobilien.
Javea ist der perfekte Ort für einen Urlaub oder einen dauerhaften Aufenthalt, da es für jeden etwas zu bieten hat.
Ausstattung
- Massivbauweise
- Einbauküche
- Abstellraum
- Klimaanlage
- Dach-Terrasse
- Gemeinschafts-Pool
- großer Gemeinschafts-Garten
- Tiefgarage
- Investitionspotenzial
- hervorragendes Vermietungspotenzial
Sonstiges
Sie möchten mehr über dieses Objekt erfahren? Gerne informieren wir Sie vorab telefonisch bzw. vereinbaren einen Beratungstermin in unserem Büro.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass nur Anfragen mit vollständigen Angaben zu Ihrer Person bearbeitet werden können.
Hinweis zum GELDWÄSCHEGESETZ:
Es ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass Vertragspartner vor der Begründung einer
Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Daher sind alle Immobilienmakler verpflichtet die Sorgfaltspflicht einzuhalten. Bevor die Aufnahme der Kaufvertrags-verhandlungen möglich ist, muss der Kaufinteressent durch den Immobilienmakler identifiziert worden sein. Zur Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder ist der Ausweis des Kaufinteressenten zu kopieren. Darüber hinaus ist vom Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen
Dritten agiert. Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf.
wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt. Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Irrtum, Abweichung und Änderung sind ausdrücklich vorbehalten. Alle Angebote sind unverbindlich, frei bleibend und ohne Anspruch auf Verfügbarkeit.
Auftraggeber des Maklers ist der Eigentümer, es fällt für Sie als Käufer somit KEINE PROVISION an.
Darüber hinaus gelten unsere AGBs. Diese erhalten Sie in Ergänzung zum Exposé sowie die Infos zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht. Unsere Erklärung zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Website unter: http://www.davinci-immobilien.de/datenschutz-erklaerung-davinci-immobilienmakler-landshut/
Mit Inanspruchnahme unserer Dienstleistung vor Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist erklären Sie sich bereit, auf ein 14tägiges Widerrufsrecht zu verzichten.
Selbstverständlich behandeln wir sämtliche Anfragen streng diskret.